Das Freiburger Spital (HFR) hat aktuell mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Es macht deshalb Sinn, die Führungsstrukturen und -prozesse auf oberster Ebene zu überdenken. In ihrer Stellungnahme zur den Vorschlägen des Staatsrates formuliert die SP60+ dazu folgende
grundsätzliche Forderungen:
Service public. Das Freiburger Spital (HFR) ist eine Institution des Service public, die Leistungen hoher Qualität für die Freiburger Bevölkerung erbringt. Von diesem prioritären Auftrag her unterscheidet sich das Freiburger Spital grundlegend von privatwirtschaftlichen
Unternehmen, deren oberste Priorität das Erzielen von Profit ist. Betriebswirtschaftliche Modelle der privaten Unternehmensführung können deshalb nicht ohne weiteres auf Institutionen des Service public übertragen werden.
Staatsrat muss den Verwaltungsrat präsidieren. Der Staatsrat darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Er hat im Verwaltungsrat die Interessen der Bevölkerung – der Eigentümerin des HFR – stark und entscheidend zu vertreten. Die wichtigsten Kompetenzen, die zur Führung dieses Gremiums zentrale Bedeutung haben, sind in der Direktion für Gesundheit und Soziales vertreten. Deshalb ist es sinnvoll, dass die dafür zuständige Direktorin / der zuständige Direktor der GSD den Verwaltungsrat des HFR auch präsidiert.
Zentrale Rolle des Staatsrates bei den Nominationen. Auch bei der Ernennung der Mitglieder des VR muss der Staatsrat eine zentrale Rolle spielen. Auf Grund seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Verbindungen zur interkantonalen und nationalen
Ebene ist er am besten geeignet, fähige Persönlichkeiten auszusuchen, die dem komplexen Anforderungsprofil entsprechen. Der Staatsrat soll deshalb die Mehrheit der VR-Mitglieder bestimmen. Dazu gehören auch Vertretungen des Personals und der Patienten.